FAQ Privatvermietung – erfolgreich vermieten

Was benötige ich um mein Wohnmobil oder Caravan auf camparama.de zu vermieten?

 

1. Die Selbstfahrervermietungsfahrzeug-Versicherung

2. Gewerbeanmeldung

3. KFZ – Zulassungsstelle, für das Eintragen des Selbstfahrervermietfahrzeug im KFZ-Schein

 

1. FAQ Privatvermietung – Versicherungsschutz

Der notwendige minimale Versicherungsschutz

Für Vermieter eines Wohnmobils oder Caravans besteht der minimale Versicherungsschutz aus einer Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung sowie einem Schutzbrief für In- und Ausland.

Die Haftpflichtversicherung sichert einen Versicherungsschutz in Europa und in der EU. Wenn Sie Ihren Mietern aber auch ermöglichen möchten außerhalb der geografischen Grenzen von Europa zu reisen, dann müssen Sie dies zusätzlich versichern.

Bei der Fahrzeugversicherung haben Sie die Wahl zwischen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung.

– Eine Teilkaskoversicherung deckt z. B. den Diebstahl des Fahrzeuges sowie Schäden, die durch Sturm, Hagel, Brand und Überschwemmung entstehen, ab. Auch der Zusammenstoß mit Haarwild bzw. durch „Tiere aller Art“ oder die direkten Folgen eines Marderbisses sollten genauso wie Glasbruch, Bestandteil der Teilkasko-Versicherung sein.

– Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen, haben Sie zudem den Vorteil, dass zusätzlich zu allen Leistungen der Teilkasko auch alle Schäden, die durch den Mieter oder durch Vandalismus verursacht wurden, abgedeckt sind.

Tipp:
Der ADAC rät gerade Besitzern von neuen oder gut erhaltenen Wohnmobilen, unbedingt zu einer Vollkaskoversicherung, auch wenn hierfür die höhere Beiträge anfallen.

Die Selbstfahrervermietfahrzeug-Versicherung

Sie benötigen für Ihr zu vermietendes Wohnmobil oder Caravan unbedingt eine Selbstfahrervermietfahrzeug-Versicherung, diese sichert nicht nur die eigene Nutzung ihres Wohnmobils oder Caravan, sondern auch die Vermietung gegen ein Entgelt ab.

Der Vermieter-Schutzbrief

Bei Unfällen und Pannen sind Sie grundsätzlich nicht versichert. Wenn Sie aber Ihren Mietern und sich viel Ärger sparen möchten, dann sollten Sie einen zusätzlichen Vermieter-Schutzbrief abschließen. Dieser kann z. B. Unfallhilfe und das Abschleppen des Fahrzeuges absichern sowie einen Mietwagen für die Zeit der Reparatur oder gar einen Rücktransport Ihres Wohnmobils nach Deutschland u.v.m. sicherstellen.

Die Veruntreuungsversicherung

Auch über den Abschluss einer Veruntreuungsversicherung sollten Sie nachdenken, denn wenn ein Mieter Ihr Wohnmobil oder Caravan nicht zurückbringt, dann ist das kein Diebstahl sondern es handelt sich um eine Veruntreuung. In diesem Fall wird auch von einem Vertrauensschaden gesprochen, gegen den Sie sich gesondert durch solch eine Veruntreuungsversicherung absichern können. Da es für Versicherungen unterschiedliche Tarife und Anbieter gibt empfiehlt sich immer ein Expertenrat, auch um sich über das Für und Wider zu informieren.
 
Fazit Versicherungen:
Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung, was aus versicherungstechnischer Sicht erfüllt sein sollte, um sein Wohnmobil oder Caravan erfolgreich zu vermieten.

      1. Haftpflicht- und Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen, wenn nicht schon vorhanden.
      2. Selbstfahrervermietfahrzeug-Versicherung unbedingt abschließen.
      3. Vermieter-Schutzbrief abschließen.
      4. Veruntreuungsversicherung bei Bedarf, nach Rücksprache mit einem Experten, abschließen.

 
Als Service für Sie haben wir einen Ansprechpartner und Experten für Versicherungen rund ums Wohnmobil und Caravan, der Ihre Fragen fachkompetent beantworten kann. Herr Robin Weißbach: www.versicherungsmakler-weissbach.de oder +49 (0) 371 4021997
 

2. FAQ Privatvermietung – Gewerbeanmeldung

Jeder der sein Wohnmobil oder Caravan gegen ein Entgelt vermietet, wie es korrekt heißt, handelt gewerblich. Somit kann es eigentlich eine „Wohnmobilvermietung von Privat“ nicht geben.

Deshalb ist ratsam für die Vermietung ein Gewerbe anzumelden. Die Kosten dafür sind überschaubar und bewegen sich zwischen 20-30 €. Diese Gewerbeanmeldung ist wichtig da einige Zulassungsstellen eine Gewerbeanmeldung sehen wollen, wenn Sie Ihr Wohnmobil oder Caravan als Selbstfahrervermietfahrzeug zulassen und dann mit einer Selbstfahrervermietversicherung versichern möchten

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, beantragt ein Gewerbescheines bei seiner zuständigen Gewerbemeldestelle.
Mit dem Ausstellen des Gewerbescheines wird allen zuständigen Stellen und Behörden das neue Gewerbe angezeigt, allen voran dem Finanzamt.

Bei der kommenden Steuerklärung sind dann alle Einkünfte, auch die aus der Vermietung Ihres Wohnmobils oder Caravans anzugeben. Übrigens sind zwei Beschäftigungsverhältnisse, als Selbständiger und gleichzeitig Nichtselbstständiger (Angestellter) ohne weiteres möglich.

Ein Steuerberater kann Ihnen auf Grundlage ihrer persönlichen Verhältnisse fundierte Auskünfte erteilen. Dazu gehören auch steuerliche Betrachtungen, Freibeträge und Vorteile die bei der Anschaffung und/oder im Fahrzeugunterhalt geltend gemacht werden können.
 

3. FAQ Privatvermietung – KFZ-Zulassungsstellen

Ihr Camperfahrzeug das Sie vermieten möchten muss als Selbstfahrervermietfahrzeug im KFZ-Schein eingetragen sein. Hintergrund ist, dass nur so zugelassene Fahrzeuge Ihnen und den Mietern, gepaart mit dem beschriebenen, nötigen Versicherungsschutz, die größtmöglichste Sicherheit geben.

Wichtig:
Selbstfahrervermietfahrzeuge müssen jährlich zum TÜV.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, würden wir uns über einen Anruf oder eine Mail von Ihnen freuen.

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